Die Zukunft für Unternehmen ist nachhaltig – und die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) weist den Weg. Mit der CSRD führt die EU strenge Berichtspflichten ein, die Unternehmen zu mehr Verantwortungsbewusstsein und Transparenz verpflichten. Doch welche Unternehmen sind betroffen und wann müssen sie handeln?
Übersicht
Wer ist betroffen?
Ab 2025: Große Unternehmen
Alle Unternehmen, die bereits unter die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) bzw. das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) fallen – also große, börsennotierte Unternehmen von öffentlichem Interesse (gelistete Firmen, Banken und Versicherungen) mit mehr als 500 Arbeitnehmern – müssen ab 2025 nach den neuen CSRD-Vorgaben und den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) berichten. Seit 2014 waren das über 11.000 Unternehmen in der EU.
Ab 2026 kommen weitere ~38.000 Unternehmen in der EU dazu, ca. 15.000 Unternehmen in Deutschland.
Ab 2026:
Ab 2026 folgen alle großen haftungsbeschränkten Unternehmen, die zwei der drei folgenden Schwellenwerte an zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschreiten:
Umsatzerlöse: 50 Millionen Euro, Bilanzsumme: 25 Millionen Euro, Arbeitnehmer: Ø 250.
Ab 2027:
Alle kleinen und mittelgroßen börsennotierten Unternehmen
Ab 2027 folgen alle kleinen und mittelgroßen börsennotierten Unternehmen. Für diese Unternehmen ist ein Aufschub für die Geschäftsjahre 2026 und 2027 möglich, sofern dies im Lagebericht erklärt und begründet wird.
Für diese Unternehmen gelten darüber hinaus verkürzte Standards, die sog. LSME, welche voraussichtlich am 30. Juni 2026
erscheinen werden.
Ab 2029:
Drittstaatenunternehmen mit Tochterunternehmen oder Zweigniederlassungen in der EU
Ab 2029 folgen alle Drittstaatenunternehmen mit Tochterunternehmen oder Zweigniederlassungen in der EU, soweit bestimmte Kriterien vorliegen und Schwellenwerte überschritten werden.
Für diese Unternehmen gelten darüber hinaus sog. Standards für Unternehmen in Drittländern, welche voraussichtlich am 30. Juni 2026 erscheinen werden.
Wann müssen Sie handeln?
Wir empfehlen, mindestens zwei Jahre vor Ihrem
ersten Berichtsjahr mit den Vorbereitungen zu beginnen.
Der Grund dafür ist einfach: Wenn Ihr erstes Berichtsjahr beispielsweise 2026 ist, müssen Sie ab dem 01.01.2025 mit der Datenerhebung starten. Damit dies reibungslos funktioniert, gibt es im Jahr 2024 einiges zu tun, wie zum Beispiel:
- Doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchführen
Identifizieren Sie die wichtigsten Nachhaltigkeitsaspekte für Ihr Unternehmen und Ihre Stakeholder. - Berichtsumfang festlegen
Definieren Sie, welche Nachhaltigkeitsaspekte und Kennzahlen nach den ESRS Ihr Nachhaltigkeitsbericht abdecken soll. - Lücken (“Gaps”) analysieren und schließen
Finden Sie heraus, wo Ihre aktuellen Daten und Prozesse den CSRD-/ESRS-Anforderungen noch nicht entsprechen, und schließen Sie diese Lücken. - Datenerhebungsprozesse etablieren
Implementieren Sie Systeme und Prozesse zur effizienten und genauen Erfassung der notwendigen Daten.
Warum jetzt handeln?
Eine frühzeitige Vorbereitung auf die CSRD bringt zahlreiche Vorteile:
- Ressourcen optimal nutzen
Die Umsetzung der CSRD erfordert erhebliche finanzielle und personelle Ressourcen. Eine frühzeitige Planung ermöglicht es Ihnen, diese gezielt und effizient einzusetzen. - Unternehmenswandel strategisch gestalten
Die Anforderungen der CSRD können zu tiefgreifenden Veränderungen im Unternehmen führen. Nutzen Sie die Zeit, um diesen Wandel strategisch und proaktiv zu gestalten, anstatt reaktiv auf Anforderungen zu reagieren. - Risiken minimieren
Eine gründliche und sorgfältige Vorbereitung minimiert Risiken wie finanzielle Strafen oder Reputationsschäden durch unvollständige oder fehlerhafte Berichte. - Stakeholder-Vertrauen gewinnen
Durch transparente und umfassende Nachhaltigkeitsberichte stärken Sie das Vertrauen Ihrer Stakeholder, darunter Investoren, Lieferanten, Kunden und Mitarbeitende. - Wettbewerbsvorteile sichern
Durch eine frühzeitige und umfassende Auseinandersetzung mit der CSRD können Sie sich als Vorreiter in Sachen Nachhaltigkeit positionieren und sich dadurch Wettbewerbsvorteile verschaffen.
Die CSRD ist ein bedeutender Schritt in Richtung mehr Transparenz und Nachhaltigkeit in der Unternehmenswelt.
Betroffene Unternehmen sollten sich so früh wie möglich darauf vorbereiten, um die Herausforderungen zu meistern und die Chancen zu nutzen, die sich daraus ergeben. Jetzt ist die Zeit, aktiv zu werden und den Wandel zu gestalten!
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Zu unseren Beratungsleistungen im Bereich Nachhaltigkeit:
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Quellen: Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD): csr-in-deutschland.de, Abrufdatum: 17.7.2024; Nachhaltigkeitsberichterstattung – CSRD: bafin.de, Abrufdatum: 17.7.2024