In den letzten Wochen haben wir viele spannende Gespräche mit Expert:innen über nachhaltige Unternehmensentwicklung geführt. Dabei fällt auf: Die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD ist in aller Munde. Doch die EU-Taxonomie? Die wird oft unterschätzt – genau darüber wollen wir reden.

Übersicht

Was steckt hinter der EU-Taxonomie?

EU-Taxonomie klingt erstmal technisch und trocken. Doch sie ist ein zentraler Baustein auf dem Weg zu mehr Transparenz in der Wirtschaft. Bei der EU-Taxonomie handelt es sich um ein Klassifikationssystem das definiert, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig – also dauerhaft umweltfreundlich bzw. umweltverträglich – gelten. Aber was heißt das genau?

Die Taxonomie-Verordnung legt vier übergeordnete Bedingungen fest, die eine wirtschaftliche Tätigkeit erfüllen muss, um als ökologisch nachhaltig zu gelten:

Wenn den Unternehmen klar ist, welche ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten, geht es an die Kennzahlen.

Die Unternehmen müssen dann berechnen, welchen Anteil ihre ökologisch nachhaltigen Aktivitäten an ihrer Gesamttätigkeit ausmachen – und zwar anhand dieser drei Schlüsselgrößen:

  • Revenue
    Anteil des Umsatzes aus nachhaltigen Aktivitäten
  • CapEx
    Anteil der Investitionen, die in nachhaltige Projekte fließen
  • OpEx
    Anteil der Betriebsausgaben für nachhaltige Aktivitäten

Die Quoten sollen Investoren und Unternehmen dabei helfen, fundierte Investitionsentscheidungen zu langfristig umweltfreundlichen Tätigkeiten zu treffen, um den Grad der Nachhaltigkeit einer Investition zu bestimmen. Für Unternehmen bedeutet das aber: viel Aufwand, viele Daten und jede Menge zu tun.

Wer muss sich darum kümmern?

Die EU-Taxonomie-Verordnung trat im Juli 2020 in Kraft und ist seit Januar 2022 anzuwenden. Betroffen sind vor allem große Unternehmen, die bereits im Rahmen der CSRD verpflichtet sind, Nachhaltigkeit zu berichten. Mehr dazu finden Sie in unserem Insights-Beitrag „Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD – Wer ist wann betroffen?

Der Aufwand:
Daten sammeln – und zwar jede Menge

Hier wird’s knifflig: Die EU-Taxonomie verlangt Transparenz, und Transparenz braucht Daten. Diese Daten müssen gesammelt, aufbereitet und strukturiert werden. Ohne eine solide Datenbasis kann kein Unternehmen wirklich sagen, wie nachhaltig es ist. Es geht also nicht nur darum, die Kennzahlen zu ermitteln – es werden auch die richtigen Systeme und Prozesse benötigt, um die Anforderungen überhaupt zu erfüllen. 

Das ist oft ein echter Kraftakt: Es braucht Zeit, Ressourcen und die passende Expertise – und viele Unternehmen haben das bisher schlicht nicht auf dem Schirm. 

Wann sollten Unternehmen loslegen?

Kurz gesagt: Gestern. Wer die EU-Taxonomie auf die lange Bank schiebt, wird beim nächsten Berichtsstichtag merken, wie viel Arbeit noch vor ihm liegt. Doch der Aufwand lohnt sich: Unternehmen haben einen besseren Zugang zu Kapital, können sich klarer und glaubwürdiger am Markt positionieren und strategisch gezielter ausrichten.  

Wo liegen die Grenzen der EU-Taxonomie?

Trotz der vermeintlich vielen und offensichtlichen Vorteile ist die EU-Taxonomie nicht das Allheilmittel. Der Katalog ökologisch nachhaltiger Aktivitäten umfasst derzeit rund 100 Wirtschaftstätigkeiten. Diese Aktivitäten decken einige Sektoren ab, darunter Transport, Bauwesen, Wasserwirtschaft, Abfallmanagement, Produktion und Informations- und Kommunikationstechnologie – das sind nur längst nicht alle.

Aktivitäten, die nicht auf der Liste stehen, sind nicht zwangsläufig umweltschädliche Aktivitäten. Der Fokus liegt aktuell nur lediglich auf den Wirtschaftsaktivitäten, die wesentlich zu Umweltzielen beitragen. Soziale und Governance-Aspekte werden zwar erwähnt, stehen aber weniger im Fokus. Manche Unternehmen, die bereits heute z.B. sozial nachhaltig agieren, finden ihre Tätigkeiten in der Taxonomie einfach nicht wieder. Das heißt, ihre Beiträge zur Nachhaltigkeit können nicht immer vollständig in die Quoten einfließen.

Das System ist also noch nicht perfekt, und Unternehmen sowie Investoren sollten die ermittelten Quoten stets im Zusammenhang mit diesen Lücken betrachten.

Fazit: Ein guter Anfang,
aber noch lange nicht das Ende

Die EU-Taxonomie ist ein wichtiger Schritt, um mehr Klarheit und Transparenz im Bereich Nachhaltigkeit zu schaffen.

Sie hilft dabei, ökologische Verantwortung messbar zu machen. Aber sie hat auch ihre Grenzen – und der Weg zur vollkommenen Transparenz ist noch lang. Unternehmen sollten dennoch jetzt loslegen, um den Anschluss nicht zu verpassen.

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Quellen: EU Taxonomy Navigator: ec.europa.eu, Abrufdatum: 20.9.2024; Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (Text von Bedeutung für den EWR): eur-lex.europa.eu, Abrufdatum: 20.9.2024