Business Excellence / Mobility / Beitrag
Im Rahmen von Kundengesprächen werden wir zunehmend mit dem Thema „autonomes Fahren“ konfrontiert. Als zukunftsorientierte Unternehmensberatung ist uns bewusst, dass autonom fahrende Fahrzeuge einen zentralen Bestandteil der Mobilität der Zukunft darstellen werden. Warum finden sich also bisher – obwohl die technischen Voraussetzungen hierfür gegeben sind – keine solchen Fahrzeuge auf unseren Straßen?
Per Definition wird von autonom fahrenden Fahrzeugen (im Gegensatz zu assistierenden, teilautomatisierten, hochautomatisierten und vollautomatisierten Fahrzeugen) gesprochen, wenn ein Fahrzeug vollständig von einem System geführt wird und selbst komplexe Situationen, wie beispielsweise das Erkennen des richtigen Verhaltens an einem Zebrastreifen, eigenständig bewältigt.
Experten zufolge finden sich Stand heute keine autonom fahrenden Fahrzeuge auf deutschen Straßen, da auf dem Weg zum autonomen Fahren noch viele Fragen offen sind, die initial geklärt werden müssen. Darunter auch solche zur Haftung bei Unfällen:
- Was passiert, wenn sich ein Zusammenstoß zweier autonom fahrender Fahrzeuge nicht mehr vermeiden lässt?
- Haftet hierfür der Halter? Oder doch der Hersteller des Fahrzeugs?
Rechtlich gesehen geht es darum, zu klären, wer für wessen Verschulden haftet und wem welcher Fehler zugerechnet werden kann. Hierbei richten sich derzeit viele Augen auf den Fahrzeughersteller – zurecht?
Fraglich ist, ob dem Fahrzeughersteller eine Pflichtverletzung vorgeworfen werden kann, sollte er den Entwicklungsprozess sorgfaltsgemäß überwacht und diesen fortlaufend auf Fehler getestet haben. Da der Fahrzeughalter in der Regel weder Zugriff auf die Software hat, noch den Fertigungsprozess einsehen kann, kann dieser rechtlich nicht haftbar gemacht werden. Eine Haftung des Fahrzeughalters wäre nur dann denkbar, wenn dieser bewusst die Software zu seinem eigenen Nachteil oder zum Nachteil einer anderen Person manipuliert hätte. Die Haftung des Fahrzeugherstellers kann folglich nur dann ausgeschlossen werden, wenn es diesem gelingt, die Schuld des Fahrzeughalters nachzuweisen.
In diesem Zusammenhang ist es durchaus denkbar, dass es „[…] in Zukunft nicht immer einen Schuldigen geben […]“ wird, wie Daniela Mielchen von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein meint.
Bis die ersten autonom fahrenden Fahrzeuge auf unseren Straßen unterwegs sein werden, werden also noch einige wichtige Fragen, unter anderem zur Haftung, geklärt werden müssen.
Quellen:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Autonomes-Fahren-Wer-haftet-bei-Verkehrsunfaellen-4286037.html
https://www.automobil-industrie.vogel.de/autonomes-fahren-und-die-rechtlichen-fragen-a-836396/
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/autonomes-fahren/grundlagen/autonomes-fahren-5-stufen/
https://anwaltverein.de/de/newsroom/vgt-2-19-die-suche-nach-dem-schuldigen